News Galerie Forum

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem/der TeilnehmerIn und Nessie — Verein Wasserspaß.

b) Vereinbarungen, die diesen Bedingungen widersprechen, gelten nur, wenn sie von Nessie — Verein Wasserspaß ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.

2.) Angebote, Zustandekommen des Vertrages

a) Die Angebote von Nessie — Verein Wasserspaß sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend.

Der Vertrag mit Nessie — Verein Wasserspaß kommt mit der Anmeldung, somit also der Angebotsstellung der TeilnehmerInnen, und der Annahme durch Nessie — Verein Wasserspaß zustande, ist also dann sofort gültig und rechtsverbindlich.

b) Liegen mehr Anmeldungen als freie Kursplätze vor, bietet Nessie — Verein Wasserspaß an, sich auf einer Warteliste führen zu lassen. Die potentiellen TeilnehmerInnen erhalten dann telefonisch Nachricht, sobald ein Platz in dem von ihnen gewünschten Kurs frei wird.

3.) Leistungen

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag (der Annahme des Angebots durch Nessie) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Der Kursbeitrag, der den Informationsheften zu entnehmen ist, beinhaltet die Kursgebühr und den Eintritt für eine(n) Erwachsene(n) und ein Kind und den Aufenthalt im zeitlichen Rahmen eines Kurzzeittarifes (entspricht 2 Stunden inkl. Be- und Entkleidung).

c) Nessie — Verein Wasserspaß verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Schwimmkurse mittels geeigneter Kursleiter.

d) Nessie — Verein Wasserspaß behält sich vor, bei Verhinderungen der KursleiterIn diese durch eine andere KursleiterIn zu ersetzen.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die Nessie — Verein Wasserspaß nicht zu vertreten hat, befreien Nessie — Verein Wasserspaß für die Dauer ihrer Auswirkungen von seiner Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin nach Wahl des Vereins vereinbart.

b) Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von Nessie — Verein Wasserspaß zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt auf € 10,—. Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

c) Bei Ausfall eines Schwimmbades wird der Kurs in ein nach Ermessen von Nessie — Verein Wasserspaß geeignetes Ersatzbad verlegt und bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes in diesem Bad abgehalten.

TeilnehmerInnen können bei Bekanntgabe des Ortswechsels wählen, ob sie an diesem Kurs weiterhin teilnehmen wollen oder ihn abbrechen und das aliquote Entgelt, das auf den Rest des Kurses entfällt, zurückbezahlt bekommen wollen.

d) Ebenso wird das Entgelt für nicht konsumierte Stunden erstattet, wenn Nessie — Verein Wasserspaß einen bereits begonnenen Kurs storniert.

e) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko.

f) Für Gegenstände, die in die Kurse mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt Nessie — Verein Wasserspaß keinerlei Haftung.

5.) Zahlungsmodalitäten, Rücktritt vom Vertrag

a) Mit der Anmeldung und der Annahme entsteht die Zahlungspflicht des gesamten Kursbetrages. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht. Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar auf das angegebene Konto. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

b) Unregelmäßige Teilnahme oder Krankheit entbindet nicht von der Zahlung des vollen Kursbetrages. Sollte der/die TeilnehmerIn aus persönlichen Gründen an Kursterminen verhindert sein, ist eine Übertragung auf eine andere Person nach Zustimmung des/der KursleiterIn möglich.

c) Ein Rücktritt vom Vertrag durch eine(n) TeilnehmerIn kann nur bis eine Woche vor Beginn des Kurses kostenlos erfolgen. Erfolgt ein Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn des Kurses, muss der volle Kursbeitrag entrichtet werden, außer durch Nennung einer(s) ErsatzteilnehmerIn, der/die die Kursgebühr entrichtet und am Kurs teilnimmt.

d) Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

6.) Teilnehmerzahl

Ein Schwimmkurs kommt nur zustande, wenn sich die erforderliche Anzahl von TeilnehmerInnen dafür anmeldet.

7.) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist das jeweilige Schwimmbad laut Kursprogramm oder ein geeignetes Ersatzbad.

8.) Sonderbestimmungen für Verträge mit Veranstaltern

a) Die Abrechnung über etwaige Kooperationspartner als Auftragsgeber erfolgt 2 Wochen nach Kursbeginn. Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.

b) Die Abrechnung der Kurse über externe Veranstalter entspricht Fixpreisen — unabhängig wieviele Teilnehmer tatsächlich an den Kursen teilnehmen. Es gibt pro Kurs eine Teilnehmerobergrenze, die nicht überschritten werden darf (siehe Gliederung auf der Preisliste, die jeder Kooperationspartner vor Terminvereinbarung bezüglich neuer Kurse laufend erhält). Wird die Grenze dennoch überschritten, wird der jeweilige Kurs aliquot (auf Teilnehmer gerechnet) teurer verrechnet.

c) Kurse, die über einen Kooperationspartner laufen, obliegen auch samt und sonders diesem Kooperationspartner, einschließlich der gesamten Administration. Zahlungen erfolgen über den Kooperationspartner.

d) Eine personenweise Verrechnung kann ausnahmslos nur dann erfolgen, wenn Kurse von mehreren Kooperationspartnern zusammengelegt werden.

e) Neue Kooperationspartner bekommen als Hilfestellung einmalig über einen Turnus die Rechnungen personenweise verrechnet. Die Mindestanzahl an Teilnehmern pro Kurs für das erste Mal muss mit Nessie — Verein Wasserspaß abgesprochen sein.

9.) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen TeilnehmerIn bzw. Auftraggeber und Nessie — Verein Wasserspaß kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Nessie — Verein Wasserspaß vereinbart.

powered by ventigo.com