Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge
zwischen dem/der TeilnehmerIn und Nessie — Verein
Wasserspaß.
b) Vereinbarungen, die diesen Bedingungen widersprechen, gelten
nur, wenn sie von Nessie — Verein Wasserspaß
ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt
wurden.
2.) Angebote, Zustandekommen des Vertrages
a) Die Angebote von Nessie — Verein Wasserspaß sind,
sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend.
Der Vertrag mit Nessie — Verein Wasserspaß kommt mit
der Anmeldung, somit also der Angebotsstellung der TeilnehmerInnen,
und der Annahme durch Nessie — Verein Wasserspaß
zustande, ist also dann sofort gültig und
rechtsverbindlich.
b) Liegen mehr Anmeldungen als freie Kursplätze vor, bietet
Nessie — Verein Wasserspaß an, sich auf einer Warteliste
führen zu lassen. Die potentiellen TeilnehmerInnen erhalten
dann telefonisch Nachricht, sobald ein Platz in dem von ihnen
gewünschten Kurs frei wird.
3.) Leistungen
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus
Vertrag (der Annahme des Angebots durch Nessie) und diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Der Kursbeitrag, der den Informationsheften zu entnehmen ist,
beinhaltet die Kursgebühr und den Eintritt für eine(n)
Erwachsene(n) und ein Kind und den Aufenthalt im zeitlichen Rahmen
eines Kurzzeittarifes (entspricht 2 Stunden inkl. Be- und
Entkleidung).
c) Nessie — Verein Wasserspaß verpflichtet sich zur
ordnungsgemäßen Durchführung der Schwimmkurse
mittels geeigneter Kursleiter.
d) Nessie — Verein Wasserspaß behält sich vor,
bei Verhinderungen der KursleiterIn diese durch eine andere
KursleiterIn zu ersetzen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen,
Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der
Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle
höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse,
die Nessie — Verein Wasserspaß nicht zu vertreten hat,
befreien Nessie — Verein Wasserspaß für die Dauer
ihrer Auswirkungen von seiner Verpflichtung zur
Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein
Ersatztermin nach Wahl des Vereins vereinbart.
b) Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und
der von Nessie — Verein Wasserspaß zu vertretenden
Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit beruht, beschränkt auf € 10,—.
Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen.
c) Bei Ausfall eines Schwimmbades wird der Kurs in ein nach
Ermessen von Nessie — Verein Wasserspaß geeignetes
Ersatzbad verlegt und bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes in
diesem Bad abgehalten.
TeilnehmerInnen können bei Bekanntgabe des Ortswechsels
wählen, ob sie an diesem Kurs weiterhin teilnehmen wollen oder
ihn abbrechen und das aliquote Entgelt, das auf den Rest des Kurses
entfällt, zurückbezahlt bekommen wollen.
d) Ebenso wird das Entgelt für nicht konsumierte Stunden
erstattet, wenn Nessie — Verein Wasserspaß einen bereits
begonnenen Kurs storniert.
e) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigenes Risiko.
f) Für Gegenstände, die in die Kurse mitgenommen
werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten
inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche
Dritter, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder
Art übernimmt Nessie — Verein Wasserspaß keinerlei
Haftung.
5.) Zahlungsmodalitäten, Rücktritt vom Vertrag
a) Mit der Anmeldung und der Annahme entsteht die
Zahlungspflicht des gesamten Kursbetrages. Eine schriftliche
Bestätigung erfolgt nicht. Die Zahlung der Rechnung ist
innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten,
und zwar auf das angegebene Konto. Die Zurückhaltung von
Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder
nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
b) Unregelmäßige Teilnahme oder Krankheit entbindet
nicht von der Zahlung des vollen Kursbetrages. Sollte der/die
TeilnehmerIn aus persönlichen Gründen an Kursterminen
verhindert sein, ist eine Übertragung auf eine andere Person
nach Zustimmung des/der KursleiterIn möglich.
c) Ein Rücktritt vom Vertrag durch eine(n) TeilnehmerIn
kann nur bis eine Woche vor Beginn des Kurses kostenlos erfolgen.
Erfolgt ein Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn des
Kurses, muss der volle Kursbeitrag entrichtet werden, außer
durch Nennung einer(s) ErsatzteilnehmerIn, der/die die
Kursgebühr entrichtet und am Kurs teilnimmt.
d) Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus
welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
6.) Teilnehmerzahl
Ein Schwimmkurs kommt nur zustande, wenn sich die erforderliche
Anzahl von TeilnehmerInnen dafür anmeldet.
7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist das jeweilige
Schwimmbad laut Kursprogramm oder ein geeignetes Ersatzbad.
8.) Sonderbestimmungen für Verträge mit
Veranstaltern
a) Die Abrechnung über etwaige Kooperationspartner als
Auftragsgeber erfolgt 2 Wochen nach Kursbeginn. Die Zahlung der
Rechnung ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden
Abzug zu leisten.
b) Die Abrechnung der Kurse über externe Veranstalter
entspricht Fixpreisen — unabhängig wieviele Teilnehmer
tatsächlich an den Kursen teilnehmen. Es gibt pro Kurs eine
Teilnehmerobergrenze, die nicht überschritten werden darf
(siehe Gliederung auf der Preisliste, die jeder Kooperationspartner
vor Terminvereinbarung bezüglich neuer Kurse laufend
erhält). Wird die Grenze dennoch überschritten, wird der
jeweilige Kurs aliquot (auf Teilnehmer gerechnet) teurer
verrechnet.
c) Kurse, die über einen Kooperationspartner laufen,
obliegen auch samt und sonders diesem Kooperationspartner,
einschließlich der gesamten Administration. Zahlungen erfolgen
über den Kooperationspartner.
d) Eine personenweise Verrechnung kann ausnahmslos nur dann
erfolgen, wenn Kurse von mehreren Kooperationspartnern
zusammengelegt werden.
e) Neue Kooperationspartner bekommen als Hilfestellung einmalig
über einen Turnus die Rechnungen personenweise verrechnet. Die
Mindestanzahl an Teilnehmern pro Kurs für das erste Mal muss
mit Nessie — Verein Wasserspaß abgesprochen sein.
9.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen TeilnehmerIn bzw.
Auftraggeber und Nessie — Verein Wasserspaß kommt
ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die
Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz
von Nessie — Verein Wasserspaß vereinbart.